AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Einführung

1.1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Benzinger-IT GmbH (nachfolgend Benzinger-IT genannt) gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend Kunden genannt), soweit diese jeweils individuell mit Benzinger-IT vereinbart wurden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Benzinger-IT diesen nicht noch einmal gesondert widerspricht.

1.2 Definitionen

Eine Systemkomponente meint einen Teil des Systems (Hard- oder Software). Besteht eine Vereinbarung über die Zusammenstellung verschiedener Systemkomponenten, handelt es sich um ein Gesamtsystem.

Die Systemumgebung ist die technische, räumliche und fachlich organisatorische Umgebung, in die das zu liefernde System zu integrieren ist.

Bei der Betriebsbereitschaft steht das System oder ein Teil hiervon dem Kunden vertragsgemäß zur Verfügung.

Von der Installation umfasst sind alle notwendigen Maßnahmen für das Einbringen von Software in die vereinbarte Systemumgebung sowie die Herbeiführung der vereinbarten Ablauffähigkeit der Software einschließlich aller notwendigen Prüfungen und Kontrollen zur Erstellung des Systems und zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft.

Eine Störung ist eine Beeinträchtigung der Eignung der Hardware zur vorausgesetzten oder sonst zur gewöhnlichen Verwendung.

Reaktionszeit meint den Zeitraum, innerhalb dessen Benzinger-IT mit den Störungsbehebungsarbeiten zu beginnen hat. Der Zeitraum beginnt mit dem Zugang der Störungsmeldung innerhalb der vereinbarten Servicezeiten und läuft während der vereinbarten Servicezeiten.

Wiederherstellungszeit ist der Zeitraum, innerhalb dessen Benzinger-IT die Störungsbehebungsarbeiten erfolgreich abzuschließen hat. Der Zeitraum beginnt mit dem Zugang der Störungsmeldung und läuft ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten.

1.2 Angebot und Auftragsbestätigung

Alle Angebote von Benzinger-IT sind freibleibend.

Der Kunde gibt mit Unterzeichnung des Angebots oder einer mündlichen / textlichen Beauftragung mit Bezug auf das Angebot eine auf einen Vertragsschluss gerichtete verbindliche Willenserklärung ab. Benzinger-IT ist berechtigt, den Auftrag innerhalb von zwei (2) Wochen anzunehmen. Erfolgt keine Auftragsbestätigung oder beginnt Benzinger-IT nicht innerhalb dieser Frist mit der Leistungserbringung, kommt kein Vertrag mit dem Kunden zustande.

Erfüllungsort ist der Sitz von Benzinger-IT.

Teilleistungen sind zulässig, soweit diese den Kunden nicht unzumutbar belasten.

2. Software

2.1 Dauerhafte Überlassung

Sofern vertraglich vereinbart, überlässt Benzinger-IT dem Kunden die vertragsgegenständliche Software zur dauerhaften Nutzung.

Die vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich aus der Produktbeschreibung des jeweiligen Herstellers. Die technischen Daten, Spezifikationen, Erläuterungen der Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten sowie sonstigen Angaben in den mitgelieferten Produktbeschreibungen verstehen sich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als selbstständige Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.

In Bezug auf die Nutzungsrechte gelten die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde ist zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen verpflichtet.

2.2 Sach- und Rechtsmängel bei dauerhafter Überlassung

Der Kunde hat Mängel unverzüglich bei Benzinger-IT anzuzeigen (mindestens in Textform). Benzinger-IT kann Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben.

Die Systemumgebung des Kunden kann Einfluss auf die Leistungen von Benzinger-IT haben. Sofern die Funktionsfähigkeit der Software durch diese Faktoren gemindert ist, gilt dies nicht als Mangel.

Benzinger-IT gewährleistet, dass eine Berechtigung zur Weitergabe der Software gegenüber dem Hersteller besteht und der Nutzung durch den Kunden gemäß der Lizenzbedingungen des Herstellers keine Rechte Dritter entgegenstehen.

Bei Rechtsmängeln verschafft Benzinger-IT dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der gelieferten oder einer vergleichbaren Software. Benzinger-IT kann die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Kunde zuvor einen angemessenen Teil der Vergütung zahlt.

Falls Dritte Rechte gegenüber dem Kunden in Bezug auf die Software geltend machen, die den Kunden an der Nutzung gemäß den Lizenzbedingungen des Herstellers hindern, setzt er Benzinger-IT unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis. Er ermächtigt Benzinger-IT, damit im Zusammenhang stehende Verfahren – außergerichtlich und gerichtlich – gegen Dritte im eigenen Namen zu führen. Wird der Kunde – außergerichtlich oder gerichtlich – von Dritten in Anspruch genommen, wird er keinerlei Handlungen rechtlicher oder tatsächlicher Art ohne vorherige Abstimmung mit Benzinger-IT vornehmen. Benzinger-IT ist verpflichtet, die gegen den Kunden geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und ihn von allen damit verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, es sei denn, diese beruhen auf Gründen, die der Kunden zu vertreten hat.

Ansprüche aus Mängeln verjähren innerhalb eines (1) Jahres nach Lieferung der Software.

2.3 Zeitlich beschränkte Überlassung

Sofern vertraglich vereinbart, überlässt Benzinger-IT dem Kunden die vertragsgegenständliche Software zur zeitlich beschränkten Nutzung.

Benzinger-IT hat dem Kunden die vertragsgegenständliche Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und zu erhalten. Die Pflicht zur Erhaltung beinhaltet nicht die Anpassung an veränderte Einsatzbedingungen oder technische und funktionale Entwicklungen.

In Bezug auf die Nutzungsrechte gelten die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde ist zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen verpflichtet.

2.4 Sach- und Rechtsmängel bei zeitlich beschränkter Überlassung

Ziffer II. 2. Absatz 1 bis 5 gelten entsprechend.

Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn Benzinger-IT ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von Benzinger-IT verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.

Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung von Benzinger-IT Änderungen an der Software vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für Benzinger-IT unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben. Die Rechte des Kunden bleiben unberührt, sofern er zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

2.5 Rügepflicht

Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von einer (1) Woche nach Erhalt der Software bzw. Auftreten des Mangels gegenüber Benzinger-IT anzuzeigen (mindestens in Textform). Die Mängel sind dabei so detailliert wie möglich zu beschreiben.

Der Kunde wird gebeten, die Ware in der Originalverpackung an Benzinger-IT zu übergeben.

3. Hardware

3.1 Kauf

Sofern vertraglich vereinbart, erwirbt der Kunde die vertragsgegenständliche Hardware von Benzinger-IT.

Die vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich aus den Produktbeschreibungen des Herstellers. Die technischen Daten, Spezifikationen, Erläuterungen der Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten sowie sonstigen Angaben in den mitgelieferten Produktbeschreibungen verstehen sich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als selbstständige Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie. Es handelt sich ausschließlich um die Angaben des Herstellers.

3.2 Gewährleistung

Benzinger-IT haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dafür, dass die gelieferte Hardware bei Gefahrübergang frei von Material- und Herstellungsmängeln ist und sich zur gewöhnlichen Verwendung eignet.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde ohne Zustimmung von Benzinger-IT die gelieferte Hardware ändert oder ändern lässt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Nachweis erbringt, dass der Mangel dadurch weder ganz noch teilweise verursacht wurde.

Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von Benzinger-IT die Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung durch Benzinger-IT drei (3) Mal fehl, sind der Kunde und Benzinger-IT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

Ansprüche aus Mängeln verjähren innerhalb eines (1) Jahres nach Lieferung der Hardware.

3.3 Rügepflicht

Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von einer (1) Woche nach Erhalt der Hardware gegenüber Benzinger-IT anzuzeigen (mindestens in Textform). Die Mängel sind dabei so detailliert wie möglich zu beschreiben.

Der Kunde wird gebeten, die Ware in der Originalverpackung an Benzinger-IT zu übergeben.

4. Monitoring

4.1 Monitoring

Sofern vertraglich vereinbart, überwacht Benzinger-IT die vertragsgegenständlichen Systeme in Bezug auf Endpunkte, insbesondere Domains, URLs, Hostnamen, Webseiten und IP-Adressen unter Einsatz hierfür geeigneter Software.

Das Monitoring erfolgt per Fernzugriff über das Internet.

Das Monitoring bietet keinen Schutz für die Systeme des Kunden, insbesondere schützt es nicht gegen den Befall durch Viren, Trojaner oder ähnliche Schadsoftware. Die Leistung beim Monitoring beschränkt sich auf die Erfassung, Messung und Darstellung bestimmter Daten.

Besteht aufgrund der Ergebnisse des Monitorings (akuter) Handlungsbedarf, um die Integrität und Vertraulichkeit der überwachten Systeme zu erhalten, wird Benzinger-IT nur auf die konkrete Weisung des Kunden hin oder auf Basis einer zuvor erteilten Einwilligung tätig. Die über das Monitoring hinausgehenden Leistungen von Benzinger-IT sind vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung vom Kunden nach Aufwand gemäß der jeweils aktuellen Preisliste separat zu vergüten.

4.2 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde wird Benzinger-IT die erforderlichen Berechtigungen im Netzwerk einräumen sowie den erforderlichen Zugang sicherstellen. Der Kunde wird Benzinger-IT die erforderlichen Unterlagen sowie Informationen über die zu überwachenden Systemkomponenten vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

Der Kunde ist für eine angemessene Internetverbindung sowie für die erforderlichen Systemvoraussetzungen verantwortlich.

5. Systemdokumentation

5.1 Systemdokumentation

Sofern vertraglich vereinbart, erstellt Benzinger-IT eine angemessene Systemdokumentation.

Die Systemdokumentation ermöglicht es dem für die Nutzung und Administration einzusetzenden Personal des Kunden, das Gesamtsystem ordnungsgemäß zu nutzen, sofern das Personal ausreichende Vorbildung und Ausbildung aufweist.

Die Systemdokumentation wird bei der Abnahme in deutscher Sprache übergeben. Die Nutzung der gängigen englischen Fachbegriffe ist zulässig.

Sind Anpassungen oder Änderungen aufgrund von Maßnahmen zur Mängelbeseitigung notwendig, wird Benzinger-IT diese einarbeiten. Soweit das Benzinger-IT rechtlich nicht möglich ist, wird Benzinger-IT eine entsprechende Ergänzung der Dokumentation zur Verfügung stellen.

5.2 Nutzungsrechte

Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht an der Systemdokumentation.

6. Gesamtsystem

6.1 Gesamtsystem

Sofern vertraglich vereinbart, erbringt Benzinger-IT Leistungen zur Erstellung eines Gesamtsystems basierend auf den Angaben des Kunden. Das Gesamtsystem ergibt sich aus den von Benzinger-IT zu erbringenden Leistungen und den beim Kunden vorhandenen Systemkomponenten. Die Leistungen zur Erstellung des Gesamtsystems können insbesondere die Überlassung von Hardware, Überlassung von Software, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und Systemdokumentation umfassen.

Leistungen zur Aufrechterhaltung des Gesamtsystems erfolgen unabhängig von der Erstellung und sind vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung vom Kunden nach Aufwand gemäß der jeweils aktuellen Preisliste separat zu vergüten.

6.2 Abnahme

Nach Abschluss der Leistungen und bei Vorliegen der Betriebsbereitschaft wird Benzinger-IT dies dem Kunden mitteilen. Der Kunde ist verpflichtet, eine Funktionsprüfung durchzuführen und Benzinger-IT innerhalb von zwei (2) Wochen mitzuteilen, ob die Leistung abgenommen wird oder ob wesentliche Mängel bestehen.

Erweisen sich die Leistungen als nicht abnahmefähig und teilt der Kunde dies innerhalb von zwei (2) Wochen nach Aufforderung zur Abnahme mit, ist Benzinger-IT verpflichtet, bestehende Mängel unverzüglich zu beseitigen. Die Abnahmeprüfung ist sodann innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Eingang der Mängelbeseitigungsanzeige durch Benzinger-IT beim Kunden zu wiederholen.

Der Kunde erklärt nach Durchführung der Funktionsprüfung die Abnahme des Gesamtsystems, wenn dieses lediglich leichte Mängel aufweist und diese in ihrer Summe auch nicht als betriebsbehindernde Mängel gelten. Diese werden in der Abnahmeerklärung als Mängel festgehalten und von Benzinger-IT im Rahmen der Haftung für Sach- und Rechtsmängel unverzüglich beseitigt.

6.3 Teilabnahmen

Teilabnahmen finden nur statt, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. In diesem Fall erfolgt die Erklärung der Betriebsbereitschaft für Teile des Gesamtsystems.

Gegenstand der Teilabnahme ist die isolierte Funktionsfähigkeit der Teilleistung, das heißt sie umfasst grundsätzlich weder systemübergreifende Funktionalitäten noch die Interoperabilität der Teilleistung mit anderen Teilen des Gesamtsystems. Systemübergreifende Funktionalitäten und die Interoperabilität der Teilleistungen sind dann Gegenstand der Teilabnahme, soweit die Nutzung dieser Teilleistungen vor der Gesamtabnahme vereinbart ist und diese Nutzung deren Interoperabilität vereinbarungsgemäß voraussetzt.

Nach Erklärung der Abnahme der letzten Teilleistung erfolgt eine Gesamtabnahme. Gegenstand der Gesamtabnahme ist insbesondere die Prüfung der systemübergreifenden Funktionalitäten sowie der Interoperabilität aller Teile des Gesamtsystems. Die Erklärung der Gesamtabnahme bleibt erforderlich.

Im Übrigen gelten die Regelungen zur Abnahme des Gesamtsystems entsprechend.

6.4 Abnahmefiktion

Unterbleibt eine Mitteilung des Kunden innerhalb der geltenden Frist nach ordnungsgemäßer Aufforderung zur Abnahme durch Benzinger-IT und ist die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht, gilt die Leistung als abgenommen. Die Abnahmefiktion gilt nicht, wenn die Leistungen nicht im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden. Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden.

Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde das Gesamtsystem oder Teile hiervon in Gebrauch nimmt, ohne innerhalb von vier (4) Wochen zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei.

7. Wartung von Hardware

7.1 Instandhaltung

Sofern vertraglich vereinbart, erbringt Benzinger-IT Leistungen zur Instandhaltung der vertragsgegenständlichen Hardware des Kunden. Hiervon umfasst sind Leistungen zur Aufrechterhaltung der Funktions- und Betriebsfähigkeit der Hardware und der Vermeidung zukünftiger Beeinträchtigungen der Eignung der Hardware zur gewöhnlichen Verwendung.

Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Kunde die Hardware in einem den anerkannten Regeln entsprechenden gewarteten Zustand für die vorgesehenen Zwecke einsetzt und sich an die Angaben des Herstellers hält.

Die Instandhaltung umfasst auch die kostenpflichtige Beseitigung kleinerer Schäden der Hardware (kleine Instandsetzung), soweit dies ohne wesentlichen Zeit- und Materialaufwand möglich ist (d.h. bei einem Instandhaltungstermin nicht mehr als eine (1) Stunde und 20,00 EUR (inklusive MwSt.) Materialkosten.

Eine Verantwortlichkeit für ein bestimmtes Betriebsergebnis oder eine bestimmte Verfügbarkeit der Hardware übernimmt Benzinger-IT nicht.

7.2 Instandsetzung

Sofern vertraglich vereinbart, erbringt Benzinger-IT Leistungen zur Instandsetzung der vertragsgegenständlichen Hardware des Kunden. Nach Mitteilung durch den Kunden beginnt Benzinger-IT innerhalb der vereinbarten Reaktionszeit mit der Beseitigung der Störung. Ziel der Instandsetzung ist die Herstellung eines funktionsfähigen Zustands.

Die Pflichten von Benzinger-IT bestimmen sich nach der objektiv gegebenen Prioritätsstufe. Störungen sind vom Kunden unter Angabe der nach seiner Einschätzung gegebenen Priorität an Benzinger-IT zu melden. Benzinger-IT wird dem Kunden eine Einschätzung zu der für die Störungsbeseitigung voraussichtlich benötigten Zeit geben. Erreicht die Störung eine höhere Prioritätsstufe, so hat der Kunde dies Benzinger-IT unverzüglich mitzuteilen. Die Zeiten berechnen sich vom Zugang der Störungsmeldung bei Benzinger-IT an und laufen nur während der üblichen Geschäftszeiten an Werktagen ab.

Die zur Instandsetzung erforderlichen Leistungen erbringt Benzinger-IT nach eigener Wahl. Benzinger-IT kann auftretende Störungen unter Berücksichtigung der Priorisierung insbesondere durch eine der folgenden Maßnahmen beseitigen:

  • Vorübergehende Bereitstellung einer alternativen Hardware
  • Störungsbeseitigung per Fernwartung
  • Vorschlag an den Auftraggeber zur vorübergehenden Umgehung der Störung
  • Störungsbeseitigung an der Anlage direkt (für den Fall, dass die vorbezeichneten Maßnahmen nicht möglich oder nicht Erfolg versprechend sind)

Muss die Hardware zur Instandsetzung an einen anderen Ort verbracht werden, hat der Kunde die Kosten zu tragen.

Benzinger-IT leitet nach Eingang einer ordnungsgemäßen Störungsmeldung innerhalb der festgelegten Reaktionszeiten Maßnahmen zur Beseitigung der Störung ein. Die Arbeiten zur Störungsbeseitigung erfolgen im Rahmen der Möglichkeiten von Benzinger-IT unter Beachtung der vertraglichen Pflichten. Sobald für Benzinger-IT erkennbar ist, dass die Entstörungszeit nicht eigehalten werden kann, wird dies dem Kunden mitgeteilt.

Eine Verantwortlichkeit für ein bestimmtes Betriebsergebnis oder eine bestimmte Verfügbarkeit der Hardware übernimmt Benzinger-IT nicht.

7.3 Leistungszeitpunkt

Die Wartungsleistungen werden nach Wahl von Benzinger-IT durchgeführt. Ohne anderweitige vertragliche Vereinbarung wird Benzinger-IT die Leistungen nur innerhalb der Betriebszeiten des Kunden durchführen und wenn möglich zuvor ankündigen.

7.4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde wird beim Betrieb der Hardware die Betriebsanleitung des Herstellers und dessen Empfehlungen beachten. Auffälligkeiten wird er unaufgefordert Benzinger-IT mitteilen.

Der Kunde ist verpflichtet, Benzinger-IT Zutritt zur vertragsgegenständlichen Hardware zu gewähren.

Der Kunde ist verpflichtet, Benzinger-IT über erfolgte Änderungen an der Hardware unverzüglich in Kenntnis zu setzen und alle für die Wartung erforderlichen Informationen mitzuteilen.

8. Ergänzende IT-Leistungen

8.1 Ergänzende IT-Leistungen

Sofern vertraglich vereinbart, erbringt Benzinger-IT ergänzende IT-Leistungen entsprechend der jeweiligen Aufgabenstellung nach Aufwand gemäß der jeweils aktuellen Preisliste. Zu diesen ergänzenden IT-Leistungen gehören insbesondere die Installation von Software, die Installation Updates und Patches, die Reparatur von Hardware, die Schulung, der Anschluss von Hardware, die Beratung (vor Ort oder telefonisch), die Hilfe bei der Bedienung, die Änderung von Formularen, die Vornahme von Einstellungen, die Installation von Server- oder Arbeitsplatzstationen und sonstige Unterstützungsleistungen.

8.2 Störungsmeldung

Die Pflichten von Benzinger-IT bestimmen sich nach der objektiv gegebenen Prioritätsstufe. Störungen sind vom Kunden unter Angabe der nach seiner Einschätzung gegebenen Priorität an Benzinger-IT zu melden. Benzinger-IT wird dem Kunden eine Einschätzung zu der für die Störungsbeseitigung voraussichtlich benötigten Zeit geben. Erreicht die Störung eine höhere Prioritätsstufe, so hat der Kunde dies Benzinger-IT unverzüglich mitzuteilen. Die Zeiten berechnen sich vom Zugang der Störungsmeldung bei Benzinger-IT an und laufen nur während der üblichen Geschäftszeiten an Werktagen ab.

Benzinger-IT leitet nach Eingang einer ordnungsgemäßen Störungsmeldung innerhalb der festgelegten Reaktionszeiten Maßnahmen zur Beseitigung der Störung ein. Die Arbeiten zur Störungsbeseitigung erfolgen im Rahmen der Möglichkeiten von Benzinger-IT unter Beachtung der vertraglichen Pflichten. Sobald für Benzinger-IT erkennbar ist, dass die Entstörungszeit nicht eigehalten werden kann, wird dies dem Kunden mitgeteilt.

9. Allgemeine Regelungen

9.1 Eigentumsvorbehalt

Benzinger-IT bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller gegenüber dem Kunden bestehenden Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentümer sämtlicher gelieferter Waren. Gleiches gilt, wenn die Forderungen in eine laufende Rechnung übernommen werden.

Der Kunde ist bei einem Zugriff auf die Vorbehaltsware durch Dritte verpflichtet, diese auf die Eigentumsverhältnisse hinzuweisen und Benzinger-IT unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Der Kunde hat Benzinger-IT nach Aufforderung schriftlich Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware zu erteilen und alle zur Rechtsverfolgung erforderlichen Angaben zu machen. Die bei Benzinger-IT entstehenden Kosten im Zusammenhang mit der Rückbeschaffung der Vorbehaltsware trägt der Kunde.

Bei Zahlungsverzug des Kunden, Vorliegen von Tatsachen, die das Eintreten der in der Insolvenzordnung genannten Insolvenzgründe möglich erscheinen lassen (auch dann, wenn diese Umstände eine Antragspflicht noch nicht begründen) oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird, ist Benzinger-IT berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von Benzinger-IT. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit Benzinger-IT über den Test- oder Vorführzweck hinaus benutzt werden.

9.2 Fernwartung

Bei einer Fernwartung durch Benzinger-IT hat der Kunde Fehler bzw. Anwendungsprobleme so genau wie möglich zu beschreiben.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und IT-Systeme durch geeignete organisatorische und technische Vorkehrungen (z.B. Virenscanner, Firewall, Passwortschutz) ausreichend zu schützen. Der Kunde trägt die Verantwortung für eine aktuelle Datensicherung in angebrachter Form. Diese Sicherung muss auch eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung der Daten garantieren.

Erfährt Benzinger-IT im Laufe der Fernwartung sicherheitsrelevante Kennwörter, hat der Kunde diese sofort nach Beendigung der Fernwartung zu ändern.

Der Kunde autorisiert die Fernwartung beim Verbindungsaufbau durch die Eingabe einer speziellen Beratungsnummer, die er von Benzinger-IT telefonisch erhält. Nur nach fehlerfreier Eingabe dieser Nummer wird eine Kommunikation über das Internet zwischen beiden Teilnehmern hergestellt. Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt. Die Beratungsnummer ist nur für eine Sitzung gültig.

9.3 Zeitpunkt der Lieferung/Leistung

Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von Benzinger-IT ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind.

Bei der Lieferung von Hard- oder Software geht die Gefahr mit Übergabe an den Kunden oder Transportunternehmer über. Im Falle der Erbringung von Leistungen geht die Gefahr mit Abnahme bzw. dann über, wenn die Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden.

Die Liefer-/Leistungsverpflichtung von Benzinger-IT steht – außer Benzinger-IT hat dieses zu vertreten – unter dem Vorbehalt, dass Benzinger-IT rechtzeitig und richtig mit der für die Vertragserfüllung benötigten Hard- oder Software beliefert wird.

9.4 Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde wird Benzinger-IT bei der Erbringung der Leistungen im angemessenen Umfang unterstützen.

Der Kunde wird Benzinger-IT insbesondere die erforderlichen Berechtigungen im Netzwerk einräumen sowie den erforderlichen Zugang und die notwendigen Zutrittsberechtigungen sicherstellen. Der Kunde wird Benzinger-IT die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

Der Kunde wird auftretende Fehler und Probleme bzw. den Ablauf von Systemausfällen so genau wie möglich beschreiben. Unterbleibt eine für Benzinger-IT nachvollziehbare Beschreibung, wird Benzinger-IT den Kunden auf die Mängel der Fehlerbeschreibung hinweisen. Lässt sich eine genauere Beschreibung nicht vornehmen, ist Benzinger-IT zur Nachberechnung der zusätzlichen Fehlerdiagnosekosten berechtigt.

Der Kunde ist verpflichtet, vor der Leistungserbringung durch Benzinger-IT eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen. Hat der Kunde dies nicht getan, ist er zur Mitteilung gegenüber Benzinger-IT verpflichtet.

Der Kunde ist für eine angemessene Internetverbindung sowie für die erforderlichen Systemvoraussetzungen verantwortlich.

Bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten, aufgrund der Benzinger-IT die geschuldeten Leistungen nicht erbringen kann (weil z.B. kein Zutritt zu den Räumlichkeiten gewährt wird, die Fernwartung verweigert wird oder zwingend erforderliche Informationen nicht mitgeteilt werden), wird Benzinger-IT dem Kunden eine angemessene Frist zur Mitwirkung setzen. Nach Verstreichen dieser Frist ist Benzinger-IT zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die bis zu diesem Zeitpunkt durch Benzinger-IT erbrachten Leistungen werden berechnet und unmittelbar zur Zahlung fällig.

9.5 Rücktritt

Bei unverschuldeter verspäteter, mangelhafter oder unterbliebener Belieferung kann Benzinger-IT vom Vertrag zurücktreten. Benzinger-IT wird den Kunden unverzüglich informieren, sobald Kenntnis von der Nichtverfügbarkeit von Waren besteht. Vom Kunden geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

Es gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt.

9.6 Preise und Zahlung

Es gelten die in der aktuellen Preisliste aufgeführten Stundensätze.

Liefer- und Transportkosten werden gesondert berechnet.

Der Preis von Hard- und Software wird von den jeweiligen Herstellern vorgegeben. Erfolgt nach Vertragsschluss eine Erhöhung durch den Hersteller, wird diese unverändert an den Kunden weitergegeben.

Benzinger-IT ist berechtigt, die Lieferung von Soft- oder Hardware oder die Erbringung von Leistungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.

Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur bei von Benzinger-IT schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.

9.7 Aufwandsschätzung

Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Software frei von Fehlern ist. Dies ist dem Kunden bekannt.

Von Benzinger-IT gemachte Aufwandsschätzungen sind nicht verbindlich und können sich im Laufe der Leistungserbringung ändern. Der Kunde kann sich nicht auf eine Aufwandsschätzung berufen und bei einer Überschreitung die Zahlung verweigern.

Fehlersuchzeiten sind Arbeitszeiten und werden dem Kunden als solche in Rechnung gestellt. Hierbei gilt die jeweils gültige Preisliste für IT-Leistungen von Benzinger-IT.

9.8 Haftung

Die Haftung von Benzinger-IT, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Dies gilt nicht für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, d.h. vertragliche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalspflichten), für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit, für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von Benzinger-IT, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche aus Garantien.

Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass eine aktuelle Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verlorengegangenen Daten gewährleistet ist. Bei Verlust von Daten haftet Benzinger-IT nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.

Der Kunde trägt die Verantwortung für eine funktionierende Internetverbindung. Für Schäden, die aus einem Fehlen der Verbindung entstehen, haftet Benzinger-IT nicht.

Benzinger-IT bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen.

Für die Verjährungsfrist gelten die gesetzlichen Vorschriften.

9.9 (Fremd) Garantien

(Fremd)Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen keine Verpflichtung von Benzinger-IT.

Leistungen von Benzinger-IT im Rahmen der Geltendmachung von (Fremd)Garantien werden auf Basis der aktuellen Preisliste als ergänzende IT-Leistung abgerechnet.

9.10 Schlussvorschriften

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Benzinger-IT und dem Kunden ist der Geschäftssitz von Benzinger-IT. Benzinger-IT ist als Kläger auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Kunden zu wählen. Das Recht der Vertragspartner, um einstweiligen Rechtsschutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gerichten nachzusuchen, bleibt unberührt.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragspartnern Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.

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