Besondere Geschäftsbedingungen SelectLine

Besondere Geschäftsbedingungen SelectLine

1. Geltungsbereich

Benzinger-IT ist Vertriebspartner der SelectLine Software GmbH und Anbieter verschiedener Leistungen mit Bezug zu SelectLine-Produkten.

Die nachstehenden besonderen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen mit Bezug zu SelectLine-Produkten der Benzinger-IT GmbH (nachfolgend Benzinger-IT genannt) gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend Kunden genannt), soweit diese jeweils individuell mit Benzinger-IT vereinbart wurden.

Die Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Benzinger-IT diesen nicht noch einmal gesondert widerspricht.

Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Benzinger-IT.

2. Definitionen

SelectLine meint die Software der der SelectLine Software GmbH insgesamt (unabhängig davon, welche Module konkret überlassen werden)

Die verschiedenen Module von SelectLine sind Warenwirtschaft, Rechnungswesen, SL.Mobile, CRM, Kostenrechnung, Plantafel, Reporting, Anlagenbuchhaltung, RMA, Kassensystem und Artikelmanager.

Als Update wird die Bündelung mehrerer Mängelbehebungen und/oder Störungsbeseitigungen sowie gegebenenfalls eine geringfügige funktionale Verbesserung und/oder Anpassung von SelectLine bezeichnet.

Ein Upgrade ist die Bündelung mehrerer Mängelbehebungen und/oder Störungsbeseitigungen und mehr als eine geringfügige funktionale Verbesserung und/oder Anpassung von SelectLine. Mit einem Patch erfolgt die Behebung eines Mangels und/oder einer Störung ohne Eingriff in den Quellcode.

3. Dauerhafte Überlassung von SelectLine

Benzinger-IT überlässt dem Kunden die jeweils vertraglich vereinbarten Module von SelectLine zur dauerhaften Nutzung im vertraglich vereinbarten Umfang.

Der Kunde gibt mit Unterzeichnung des Angebots oder einer mündlichen / textlichen Beauftragung mit Bezug auf das Angebot eine auf einen Vertragsschluss gerichtete verbindliche Willenserklärung ab. Benzinger-IT ist berechtigt, den Auftrag innerhalb von zwei (2) Wochen anzunehmen. Erfolgt keine Auftragsbestätigung oder beginnt Benzinger-IT nicht innerhalb dieser Frist mit der Leistungserbringung, kommt kein Vertrag mit dem Kunden zustande.

Erfüllungsort ist der Sitz von Benzinger-IT.

Teilleistungen sind zulässig, soweit diese den Kunden nicht unzumutbar belasten.

4. Sach- und Rechtsmängel bei dauerhafter Überlassung

Der Kunde hat Mängel unverzüglich bei Benzinger-IT anzuzeigen (mindestens in Textform). Benzinger-IT kann Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben.

Die Systemumgebung des Kunden kann Einfluss auf die Leistungen von Benzinger-IT haben. Sofern die Funktionsfähigkeit von SelectLine durch diese Faktoren gemindert ist, gilt dies nicht als Mangel.

Benzinger-IT gewährleistet, dass eine Berechtigung zur Weitergabe der Software gegenüber der SelectLine Software GmbH besteht und der Nutzung durch den Kunden gemäß deren „Lizenz- und Nutzungsbedingungen“ keine Rechte Dritter entgegenstehen.

Bei Rechtsmängeln verschafft Benzinger-IT dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an SelectLine oder einer vergleichbaren Software. Benzinger-IT kann die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Kunde zuvor einen angemessenen Teil der Vergütung zahlt.
Falls Dritte Rechte gegenüber dem Kunden in Bezug auf SelectLine geltend machen, die den Kunden an der Nutzung von SelectLine hindern, setzt er Benzinger-IT unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis. Er ermächtigt Benzinger-IT, damit im Zusammenhang stehende Verfahren – außergerichtlich und gerichtlich – gegen Dritte im eigenen Namen zu führen. Wird der Kunde – außergerichtlich oder gerichtlich – von Dritten in Anspruch genommen, wird er keinerlei Handlungen rechtlicher oder tatsächlicher Art ohne vorherige Abstimmung mit Benzinger-IT vornehmen. Benzinger-IT ist verpflichtet, die gegen den Kunden geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und ihn von allen damit verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, es sei denn, diese beruhen auf Gründen, die der Kunden zu vertreten hat.

Ansprüche aus Mängeln verjähren innerhalb eines (1) Jahres nach Lieferung von SelectLine.

5. Zeitlich beschränkte Überlassung von SelectLine

Benzinger-IT überlässt dem Kunden die im jeweiligen Angebot aufgeführten Module von SelectLine zur zeitlich beschränkten Nutzung durch die im Angebot aufgeführte Anzahl von natürlichen Personen.

Benzinger-IT hat dem Kunden die im jeweiligen Angebot aufgeführten Module von SelectLine in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und zu erhalten. Die Pflicht zur Erhaltung beinhaltet nicht die Anpassung an veränderte Einsatzbedingungen oder technische und funktionale Entwicklungen.

In Bezug auf die Nutzungsrechte gelten ergänzend die „Lizenz- und Nutzungsbedingungen“ der SelectLine Software GmbH. Der Kunde muss diesen vor der Nutzung zustimmen.

6. Sach- und Rechtsmängel bei zeitlich beschränkter Überlassung

Der Kunde hat Mängel unverzüglich bei Benzinger-IT anzuzeigen (mindestens in Textform). Benzinger-IT kann Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben.

Die Systemumgebung des Kunden kann Einfluss auf die Leistungen von Benzinger-IT haben. Sofern die Funktionsfähigkeit von SelectLine durch diese Faktoren gemindert ist, gilt dies nicht als Mangel.

Benzinger-IT gewährleistet, dass eine Berechtigung zur Weitergabe der Software gegenüber dem Hersteller besteht und der Nutzung durch den Kunden gemäß der Lizenzbedingungen des Herstellers keine Rechte Dritter entgegenstehen

Bei Rechtsmängeln verschafft Benzinger-IT dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an SelectLine oder einer vergleichbaren Software. Benzinger-IT kann die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Kunde zuvor einen angemessenen Teil der Vergütung zahlt.

Falls Dritte Rechte gegenüber dem Kunden in Bezug auf SelectLine geltend machen, die den Kunden an der Nutzung von SelectLine hindern, setzt er Benzinger-IT unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis. Er ermächtigt Benzinger-IT, damit im Zusammenhang stehende Verfahren – außergerichtlich und gerichtlich – gegen Dritte im eigenen Namen zu führen. Wird der Kunde – außergerichtlich oder gerichtlich – von Dritten in Anspruch genommen, wird er keinerlei Handlungen rechtlicher oder tatsächlicher Art ohne vorherige Abstimmung mit Benzinger-IT vornehmen. Benzinger-IT ist verpflichtet, die gegen den Kunden geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und ihn von allen damit verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, es sei denn, diese beruhen auf Gründen, die der Kunden zu vertreten hat.

Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn Benzinger-IT ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von Benzinger-IT verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.

Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung von Benzinger-IT Änderungen an SelectLine vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für Benzinger-IT unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben. Die Rechte des Kunden bleiben unberührt, sofern er zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

7. Zurverfügungstellung von Updates, Upgrades und Patches

Kunden erhalten die von der SelectLine Software GmbH freigegebenen und zur Verfügung gestellten Updates, Upgrades und Patches für die jeweils aktuelle Version von SelectLine. Voraussetzung für die Zurverfügungstellung der Updates, Upgrades und Patches bei der dauerhaften Überlassung ist der Abschluss eines hierauf gerichteten gesonderten Vertragsverhältnisses mit Benzinger-IT.

Im Leistungsumfang enthalten ist die Bereitstellung. Die Updates, Upgrades und Patches können über das Internet oder direkt über die Software durch den Kunden heruntergeladen und installiert werden. Geschuldet ist lediglich die Verfügbarkeit der Updates, Upgrades und Patches.

Die Installation ist weder von Benzinger-IT noch von der SelectLine Software GmbH geschuldet. Sämtliche über die Zurverfügungstellung hinausgehenden Leistungen werden von Benzinger-IT auf Basis der aktuellen Preisliste erbracht und sind vom Kunden zu vergüten.

8. Rügepflicht

Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von einer (1) Woche nach Erhalt der Software bzw. Überlassung der Updates, Upgrades und Patches gegenüber Benzinger-IT schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert wie möglich zu beschreiben.

9. SelectLine-Support

Sofern dies vertraglich vereinbart wurde, erbringt Benzinger-IT zu den jeweils vertraglich vereinbarten Konditionen verschiedene SelectLine-Support-Leistungen gegenüber dem Kunden. Diese beinhalten folgendes:

  • SelectLine-Support-Hotline (Beantwortung von Fragen zur Nutzung von SelectLine)
  • Unterstützung bei der Anwendung (per Fernwartung)
  • Installation von Updates, Upgrades und Patches (per Fernwartung)

 

Finden Sie uns

Rudolf-Diesel-Str. 3, 78224 Singen